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Beratung zum Wohle Ihrer Liebsten

Sorgende und pflegende Angehörige kommen bei der Betreuung oft an ihre Grenzen. Ab wann kann man von einer Pflegebedürftigkeit sprechen? Ich berate Sie gerne!

Professionelle Hilfe für Pflegebedürftige 

KOMPETENT | INDIVIDUELL | UNABHÄNGIG

Die Auswahl der Möglichkeiten ist breit gefächert und vor allem für pflegende Angehörige kann es anfangs schwierig sein, das Richtige zu finden. Ich helfe Ihnen gerne bei der Entscheidung und berate Sie in den gewünschten Bereichen.

Persönlich

Meine Beratungen sind auf die spezifischen Bedürfnisse jedes Klienten zugeschnitten. Ich arbeite während des gesamten Prozesses eng mit Ihnen zusammen. Kontaktieren Sie mich und finden Sie heraus, wie ich Ihnen ab jetzt helfen kann.

Individuell

Haben sie Fragen zu einer Pflegesituation in der Familie oder im Bekanntenkreis?

Suchen Sie eine vertrauenswürdige Ansprechpartnerin, die auf Ihre persönlichen Bedürfnisse eingehen kann?

Dann sind Sie bei mir richtig aufgehoben!

Kompetent

Auf Grund meiner langjährigen Berufserfahrung, bin ich nicht nur mit der pflegerischen Versorgung, sondern auch mit notwendigen Techniken und Hilfsmitteln vertraut.

Meine Fähigkeiten konnte ich durch verschiedene Weiterbildungen und die Zusammenarbeit mit medizinischen Einrichtungen weiter ausbauen. 

Heike Arens

Pflegeberaterin 

Ich bin examinierte Pflegefachkraft, Pflegeberaterin nach §45 SGB XI, Kursleiterin für Pflege und Gesundheit und staatlich geprüfte Praxisanleiterin.

Überwiegend arbeitete ich im ambulanten Pflegedienst und dort bekam ich Einblicke, was pflegende Angehörige zu Hause leisten.

Die hohe Belastung der ganztägigen Pflege und die damit einhergehende Überforderung wurde mir in vielen Gesprächen vermittelt.

Die logische Schlussfolgerung war für mich die Gründung einer Pflegeberaterstelle in 2020:

Pflegetipp - Beratung für Pflegebedürftige und deren Angehörige

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Welche Leistungen können Sie in Anspruch nehmen?

Pflegebedürftige haben gegenüber Pflegekassen oder Pflegeversicherungen einen Leistungsanspruch, wenn sie mindestens sechs Monate pflegerische Unterstützung benötigen. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit erfolgt über eine Begutachtung des medizinischen Dienstes der Krankenkassen. 

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden. Dabei helfe ich Ihnen sehr gerne!

Antragstellung eines Pflegegrades

Um Leistungen der Pflegekasse zu erhalten, müssen diese vorher bei Ihrer Pflegekasse beantragt werden.

Vorbereitung auf das Pflegegutachten

Der medizinische Dienst hat sich bei Ihnen für das Gutachten gemeldet? Ich unterstütze Sie bei der Vorbereitung auf das Gutachten, sodass Sie mit einem sicheren Gefühl wissen, was auf Sie zukommt. 

Erkennen von Pflegerisiken

Sie pflegen jemanden? Wichtig ist, die Bedeutung und Notwendigkeit von Prophylaxen z.B. für Sturz, Ernährung, Dekubitus, Thrombose usw. zu erkennen. Sie haben die Möglichkeit, eine Beratung nach §45 SGB XI bei Pflegegrad in Anspruch zu nehmen.

Barrierefreies Wohnen

Damit das eigene Wohnheim barrierefrei wird, erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad Zuschüsse zur Wohnumfeldverbesserung.

Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige

Unterstützung im Alltag, hauswirtschaftliche Versorgung, Alltagsbegleitung, Betreuungsmöglichkeit, Tagespflege uvm. 

Hilfsmittelversorgung

Sie benötigen

Pflegehilfsmittel oder Hilfmittel wie z.B. Handschuhe und Desinfektionsmittel oder auch Rollator und Pflegebett?

Kontakt

Vielen Dank für Ihre Anfrage!

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